AGB'S
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Stand 10.11.2023) der CarConcerts GmbH (nachfolgend auch „wir“, „uns“ genannt) regeln in Teil I den Erwerb von Eintrittskarten und Tickets von der CarConcerts GmbH sowie in Teil II die Bedingungen, die für Veranstaltungen gelten, die CarConcerts GmbH durchführt, insbesondere Burg Open Air. Mit dem Erwerb und Besitz einer Eintrittskarte zu einer Veranstaltung von CarConcerts GmbH wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
TEIL I: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN EINTRITTSKARTENVERKAUF
Die CarConcerts GmbH vertreibt Eintrittskarten für ihre eigenen Veranstaltungen, insbesondere Burg Open Air, auf eigene Rechnung. Mit der Bestellung von Tickets beauftraget die erwerbende Person die CarConcerts GmbH mit der Abwicklung des Kartenkaufs einschließlich Versand oder elektronischer Übermittlung. Für die eigenen Veranstaltungen gelten die Bedingungen aus Teil II dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilte Aufträge, die die Lieferung von Tickets und Eintrittskarten betreffen, gelten im Verhältnis zur CarConcerts GmbH ausschließlich die nachfolgenden AGB.
2. Vertragsabschluss & Stornobedingungen
Die erwerbende Person gibt ihr Angebot für den Vertragsabschluss ab, sobald sie das Feld „Zahlungspflichtig bestellen“ anklickt. Erst durch Zustimmung und Übersendung einer Bestellbestätigung mit Bestellnummer durch CarConcerts GmbH kommt ein Vertrag zwischen der erwerbenden Person und CarConcerts GmbH zustande. Zur Leistung - also der Bereitstellung der Eintrittskarten - verpflichtet ist CarConcerts GmbH jedoch erst beim Eingang der vollständigen Zahlung auf einer der verfügbaren Zahlarten.
Die erwerbende Person hat ihre Sendung umgehend nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Reklamationen werden nur bis eine Woche nach Erhalt der Sendung angenommen.
CarConcerts GmbH ist berechtigt, eine Bestellung, für die bereits eine Bestellbestätigung versandt wurde, zu stornieren, wenn die erwerbende Person gegen spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde. Dies gilt auch und insbesondere, wenn versucht wird, diese Bedingungen zu umgehen. Beispielsweise aber nicht abschließend angeführt seien Verstöße gegen Beschränkungen der Ticketmenge oder gegen Weiterveräußerungsverbote, auch durch das Nutzen von mehreren Kundenkonten. CarConcerts GmbH kann den Rücktritt bzw. die Stornierung auch durch Gutschrift der gezahlten Beträge auf die jeweilige Zahlart erklären.
Die §§ 346 ff. BGB finden auf das vorgenannte Rücktrittsrecht Anwendung. § 350 BGB ist hierbei ausgeschlossen.
Im Falle von Absage, Abbruch, Verlegung oder sonstiger Art der Nichtdurchführung einer Veranstaltung richten sich die Ansprüche des Kunden insoweit nach den unten stehenden Bedingungen, die für Veranstaltungen der CarConcerts GmbH gelten.
3. Preisbestandteile und Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung ist durch Vorkasse möglich. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis enthalten. Der Gesamtpreis der Bestellung ist nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Spätestens 10 Tage nach der Bestellung muss der Zahlungseingang bei CarConcerts GmbH erfolgt sein, sonst kann eine Stornierung seitens CarConcerts GmbH erfolgen.
Es können Service- und Versandkosten erhoben werden. Diese Gebühren werden der erwerbenden Person im Warenkorb angezeigt, weitere Kosten entstehen nicht.
4. Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular
Ein Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher*innen. Verbraucher*innen sind alle natürlichen Personen, die Tickets zu privaten Zwecken erwerben wollen. Private Zwecke sind alle Zwecke, die weder gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können.
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht nach BGB § 312g Abs. 2 Nr.9 nicht bei Verträgen zur „Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht“. Somit besteht beim Verkauf von Eintrittskarten zu Veranstaltungen kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch CarConcerts GmbH bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
Im Übrigen gilt bei Verträgen mit Verbraucher*innen das Folgende:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte dritte Person, die nicht mit der Beförderung beauftragt ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die
CarConcerts GmbH
Adolfstraße 19
66598 Merchweiler
E-Mail: info@carconcerts.de
mittels eindeutiger Erklärung (z.B. postalischer Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular nutzen. Die Nutzung ist jedoch nicht verpflichtend. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir das Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an
CarConcerts GmbH, Adolfstraße 19, 66598 Merchweiler, Deutschland, E-Mail-Adresse: info@carconcerts.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
_________________
(*) Unzutreffendes streichen
Ende der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars
5. Haftung, Haftungsbeschränkung, Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten Pflichtverletzungen
Die CarConcerts GmbH haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Außerdem haftet die CarConcerts GmbH, sofern und soweit sie eine Garantie abgegeben hat und diese Garantie verletzt wird.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CarConcerts GmbH – sofern sich aus vor stehenden Punkten nicht bereits eine Haftung ergibt – nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind und auf deren Erfüllung die erwerbende Person regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf.
Sofern eine Haftung der CarConcerts GmbH nicht nach den vorstehenden Sätzen gegeben ist, ist die Haftung der CarConcerts GmbH in Fällen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch für Haftung der CarConcerts GmbH für Ihre Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiterschaft und Erfüllungsgehilfen der CarConcerts GmbH.
6. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Einigung
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Saarbrücken, sofern die erwerbende Person Unternehmer*in, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Saarbrücken.
Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Die E-Mail-Adresse der CarConcerts GmbH: info@carconcerts.de Sofern die Tickets nicht online erworben wurden, nimmt die CarConcerts GmbH an keinem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren mit erwerbenden Personen, die nicht Verbraucher*innen sind, teil.
TEIL II: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON VERANSTALTUNGEN
A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1. Begriffsdefinition
Veranstaltungsgelände sind alle Flächen, die der Veranstaltung unmittelbar zuzuordnen sind. Hierzu zählen insbesondere Parkplätze, die Bühnenbereiche sowie alle Wegflächen, die der Verbindung dieser Bereiche dienen. Bühnenbereiche sind die Flächen, die für die Durchführung des Bühnenprogramms genutzt werden, sowie die daran angrenzenden zugehörigen Flächen, bspw. VIP- und Backstagebereiche.
2. Zutrittsberechtigungen:
Die Regelungen für den Zutritt von Personen unter 18 Jahren finden sich auf der Internetseite der Veranstaltung. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetztes entsprechend. Vom Veranstalter werden Zutrittsberechtigungen ausgegeben. Nur mit diesen Zutrittsberechtigungen ist ein Betreten des Festivalgeländes und der Bühnenbereiche erlaubt.
Bei Verstoß gegen die Vorgaben der Allgemeinen Bestimmungen, der Hausordnung des Festivalgeländes oder gegen die Festivalordnung, besteht seitens der CarConcerts GmbH die Möglichkeit, die Zutrittsberechtigung temporär oder dauerhaft zu entziehen. In diesen Fällen erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.
3. Haftung
Die vertragliche und gesetzliche Haftung der CarConcerts GmbH für Schäden gleich welcher ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht
• für Schäden, die CarConcerts GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;
• in Fällen von leichter und einfacher Fahrlässigkeit der CarConcerts GmbH für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie
• für leichte und einfach fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Besuchende regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
In den Fällen leichter und fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausgenommen hiervon sind Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung des Veranstalters für Schäden ist ausgeschlossen, insoweit diese ausschließlich im Risikobereich der Besuchenden liegen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für seine Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
4. Absage, Abbruch oder Verlegung der Veranstaltung
1. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Besuchende informieren sich daher rechtzeitig vor dem Reiseantritt auf der jeweiligen Veranstaltungswebsite, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
2. Die Haftung der CarConcerts GmbH bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen, wesentlichen Änderungen an der Veranstaltung beschränkt sich dem Umfange nach auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die Besuchende einschließlich Reise und Unterbringung (abgesehen von veranstaltungseigenen Übernachtungsmöglichkeiten) treffen, erfolgen auf eigene Kosten und Gefahr. CarConcerts GmbH haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte hinaus, insbesondere nicht für getätigte Aufwendungen. Einschränkungen gemäß Ziffer 3 gelten entsprechend.
3. Wird die Veranstaltung auf Grund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den CarConcerts GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, insbesondere im Falle von Mutationen des Corona-Virus), ist das Recht der ticketinhabenden Person, von dem Vertrag zurückzutreten oder sonst dessen Rückgängigmachung zu verlangen, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen. Im Falle der Absage oder des Abbruchs hat CarConcerts GmbH nach eigenem Ermessen das Recht, die Veranstaltung nachzuholen. Wird die Veranstaltung verschoben oder – im Falle der Absage oder des Abbruchs – nachgeholt, behalten die Tickets für die Veranstaltung ihre Gültigkeit. Die ticketinhabende Person kann jedoch die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte nach Maßgabe von Ziffer 2 verlangen, wenn im Einzelfall die Verschiebung oder die Nachholung der Veranstaltung für sie unzumutbar ist (z.B. wegen einer nachweislich bereits gebuchten Urlaubsreise an dem neuen Veranstaltungstermin).
Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn es sich um ein Ereignis handelt, das außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegt. Beispielsweise liegt höhere Gewalt vor
- bei Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Terrorakten, politischen Unruhen und/oder gefährdender Freiwerdung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen und/oder Kernenergie.
- im Falle von Pandemien, Epidemien, Seuchen oder ähnlichen Krankheitsgefahren
- im Falle von Naturkatastrophen (Unwetter, Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen etc.) oder hierauf beruhenden Folgewirkungen.
- wenn es zu nicht von dem Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonst öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen.
4. Von höherer Gewalt ist sowohl dann auszugehen, wenn ein entsprechendes Ereigniseingetreten ist, als auch wenn ein solches Ereignis nach vernünftiger Einschätzung in Bezug auf den Veranstaltungszeitpunkt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit bevorsteht. Die Beurteilung, ob ein entsprechendes Ereignis eingetreten ist bzw. bevorsteht, trifft CarConcerts GmbH nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Teilnehmenden.
5. Wird die Veranstaltung durch CarConcerts GmbH unabhängig vom Zeitpunkt endgültig abgesagt und hat CarConcerts GmbH die Absage, den Abbruch bzw. den Umstand einer Verschiebung nach den Regelungen von 4.4. Satz 34 nicht zu vertreten, so erlischt ein Anspruch der ticketinhabenden Person auf (im Falle des Abbruchs nach Beginn: anteilige) Erstattung des Ticketpreises nach Ablauf von sechs Monaten. Der Lauf der Frist beginnt mit der Kenntnis der ticketinhabenden Person von der endgültigen Absage und der Fälligkeit des Anspruches. Etwaige Versandkosten sowie Service- und Vorverkaufsgebühren werden, da es sich um den Ausgleich für erbrachte Leistungen und Aufwendungen handelt, nicht rückerstattet. Soweit ein (körperliches) Originalticket ausgegeben worden ist, erfolgt eine Erstattung nur gegen Vorlage des Originaltickets.
Etwaige weitergehende gesetzliche Rechte des Veranstalters bleiben in jedem Falle unberührt und gelten fort.
5. Betreten und Verlassen des Festivalgeländes
Beim erstmaligen Betreten werden die Eintrittskarten komplett entwertet, den Besuchenden werden Konzert- und ggf. weitere Zutrittsbändchen angelegt. Das / die unbeschädigten Armbänder mit Originalverschluss sind beim Wiederbetreten vorzuzeigen, ohne Band besteht kein Anspruch auf Einlass.
6. Sicherheitskontrollen
Beim Einlass auf das Festivalgelände sowie in die Bühnenbereiche findet aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst statt. Das Mitbringen etlicher Gegenstände (z. B. Waffen, Drogen etc.) in die unterschiedlichen Bereiche der Veranstaltung ist untersagt. Die jeweils gültige Liste aller verbotenen Gegenstände pro Bereich (Konzertgelände, Bühnenbereiche) ist auf der Internetseite der Veranstaltung einsehbar. Ein Verstoß gegen das Mitbringen von einem oder mehreren Gegenständen dieser Liste kann dazu führen, dass der Veranstalter den Zutritt zu der Veranstaltung verweigert, sofern die teilnehmende Person nicht bereit ist, den betreffenden Gegenstand oder die betreffenden Gegenstände an der Einlasskontrolle abzugeben. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, abgegebene Gegenstände zu verwahren. Der Veranstalter bzw. der von dem Veranstalter eingesetzte Ordnungsdienst ist berechtigt, auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Besuchende bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.
7. Bild- und Tonaufzeichnungen
1. Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt. Der Veranstalter kann Besuchenden den Zutritt zu den Bühnenbereichen verweigern, sofern nicht auf die Mitführung verzichtet wird.
2. Sämtliche Rechte an Ton- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltung liegen zum Zwecke einer kommerziellen Verwertung ausschließlich beim Veranstalter. Niemand darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters entsprechende Aufnahmen zu kommerziellen Zwecken aufzeichnen, senden und/oder öffentlich zugänglich machen. Das beinhaltet insbesondere auch die Verbreitung derartiger Aufnahmen direkt über das Internet.
3. CarConcerts GmbH kann die Veranstaltung filmen, live-streamen und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten des Festivalgeländes, willigen Besuchende unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildnisses und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild- und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet), ein. Das bedeutet insbesondere, dass dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht eingeräumt wird, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen von Besuchenden in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung durch die Besuchenden aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
8. Ausschluss von Besuchenden
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Besuchende auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begehen oder Feuerwerkskörper abbrennen, ist CarConcerts GmbH berechtigt, die betreffende Person von der Veranstaltung auszuschließen. Macht CarConcerts GmbH Gebrauch von seinem Ausschlussrecht, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalbändchen die Gültigkeit und wird einbehalten. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
9. Hör- und Gesundheitsschäden
CarConcerts GmbH haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und / oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht erfüllt wurde. Eine unmittelbare Nähe von Besuchenden zu den Lautsprecher-Boxen ist zu vermeiden; entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecher-Boxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen.
10. Umgang mit der Eintrittskarte
Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als zu dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt. Bei Verlust der Eintrittskarte oder des Festivalbändchens, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat, erfolgt kein Ersatz und keine Erstattung des Eintrittspreises
11. Witterungseinflüsse
Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, bei einer witterungsbedingten Gefährdung der Gäste die Veranstaltung jederzeit abzusagen. Es gilt dann die Reglung in Ziffer 4. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Besuchenden der Witterung angepasste Kleidung und passendes Schuhwerk mitzubringen haben. Die Veranstaltung findet auf Naturflächen statt, diese sind erfahrungsgemäß uneben. Ohne angemessenes Schuhwerk kann es zu Verletzungen kommen. Der Veranstalter weist weiter darauf hin, dass die Befahrbarkeit, der für die Nutzung durch Fahrzeuge vorgesehenen Flächen wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein kann.
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, außergerichtliche Streitbeilegung
Es gelten die Vorgaben in Teil I der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CarConcerts GmbH
B. VERANSTALTUNGSORDNUNG BURG OPEN AIR
1) Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes akzeptieren alle Besuchenden ausdrücklich diese Veranstaltungsordnung. Zum Veranstaltungsgelände zählen Parkplätze, Bühnenbereiche sowie alle Wegflächen, die unmittelbar der Veranstaltung zuzuordnen sind.
2) Den Anordnungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte ist Folge zu leisten, diese gelten ergänzend zu diesen Regelungen.
3) Das Betreten des Bühnenbereiches ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen erlaubt.
4) Besuchende, die durch Alkohol oder Rauschmittel beeinträchtigt sind, haben keinen Anspruch auf Einlass in die Bühnenbereiche.
5) Beim Betreten der Bühnenbereiche erfolgt eine Durchsuchung aller Personen und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände.
6) Verboten sind:
• Rucksäcke und Taschen mit mehr als einem Fach und größer als DIN A3 – nur Gymbags/Turnbeutel und Bauchtaschen sind erlaubt
• Essen und Trinken unabhängig vom Behältnis
• Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
• Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
• Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
• Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)
• AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt
• SONSTIGES: sperrige Gegenstände wie: Fahnenstangen, Regenschirme, Motorradhelme, Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit), sonstiges Camping-Equipment.
• Tiere
• Deo-, Haarspray-, und ähnliche unter Druck stehende Behälter
Das Mitführen solcher Gegenstände kann zur Abweisung der Person und zum Ausschluss von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art können, so sie eine Gefährdung darstellen, von den Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes konfisziert werden. Illegale Gegenstände werden, ggf. von einer entsprechenden Anzeige, an die Polizei übergeben.
7) Um einen zügigen Einlass in das Veranstaltungsgelände für alle Besucher zu gewährleisten bitten wir auf die Mitnahme von Rucksäcken, Backpacks und Taschen zu verzichten.
Erlaubt sind:
• Gymbags/Turnbeutel und Bauchtaschen
• Persönliche Kleidung
• Proviant (z.B. ein kleiner Schokoriegel)
• Einwegkameras, Pocketkameras und Mobiltelefone sowie Smartphones
8) Fluchtwege sind freizuhalten.
9) Tiere sind auf dem gesamten Festivalgelände nicht erlaubt.
10) Besuchende sind angehalten, selbst auf ihr Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die Besuchenden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.
11) Während der Veranstaltung sind Abfälle an den dafür eingerichteten Müllsammelplätzen in die bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.
12) Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.
13) Urinieren und defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.
14) Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt. Hierzu zählen auch insbesondere aber nicht abschließend Bäume und Gehölzgruppen, auch in angrenzenden Waldstücken.
15) Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.
16) Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!
17) Bitte verhaltet Euch rücksichtsvoll und tolerant gegenüber den anderen Veranstaltungsbesuchern.
18) Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung ohne Anspruch auf Rückgabe des Eintrittsgeldes führen.
19) Jede Gefährdung anderer Besuchender – insbesondere durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
20) Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.